Waffenankauf
Bei TembakanX kaufen wir deine (Erb-)Waffe an.
Du willst deine Waffe verkaufen?

Waffenankauf bei TembakanX

Du hast bei einem Hinterbliebenen eine Waffe oder Munition gefunden und weißt nicht wie du dich jetzt verhalten sollst und was zu tun ist? Du hast dir eine neue Waffe für die Jagd oder den Schießsport gekauft und möchtest dein altes Exemplar verkaufen?

Wir von TembakanX sind zertifizierte Waffenhändler und helfen dir gerne in den oben beschriebenen Problemsituationen. Wir arrangieren den gesamten Verkaufsprozess und bieten damit für dich das Rundum-Sorglos-Paket an. Dazu zählen der Waffenankauf, die Waffenabholung, alle Behördenmeldungen und die WBK Schließung.

Die häufigsten Fragen zum Waffenankauf

Was muss ich beim Verkauf meiner Schusswaffe beachten?

Beim Verkauf einer Schusswaffe gibt es einige rechtliche Stolperfallen zu beachten. Wesentlich ist dabei, dass der Käufer oder die Käuferin der Waffe alle erforderlichen Auflagen erfüllt, um eine Waffe besitzen zu dürfen. Das ist häufig nicht so einfach zu sagen, da es verschiedene Waffentypen und Lizenzarten gibt. Ebenfalls muss eine Waffenbesitzkarte (gelbe oder grüne "WBK" nach WaffG § 13-14) vorliegen. Aufgrund dieser Komplexität ergibt es Sinn, dass du dir fachliche Unterstützung suchst. Denn wenn es um Schusswaffenverkauf geht, kann es schnell passieren, dass du dich unbeabsichtigt strafbar machst.

Wir als zertifizierte Waffenhändler von TembakanX übernehmen für dich den gesamten Verkaufsprozess und bieten damit für dich das Rundum-Sorglos-Paket an. Dazu zählen der Waffenankauf, die Waffenabholung, alle Behördenmeldungen, und die WBK Schließung. Nimm einfach telefonisch (+49 (0) 5109 2789956) oder über das Kontaktformular Kontakt zu uns auf!

Wie hoch ist der Wert meiner Schusswaffen?

Die Berechnung des Wertes einer Schusswaffe ist ein sehr komplexes Thema. Im Grunde ist es wie im Automobil-Bereich: ein gut erhaltener Oldtimer oder ein echtes Sammlerstück kann teilweise sehr hohe Markt- und Verkaufspreise erzielen. So kann ein Gewehr Springfield 1903 verhältnismäßig hohe Marktwerte besitzen.

Selbiges gilt für modernere Exemplare, die nicht als Sammlerstück fungieren, sondern tatsächlich im Alltag des Schützen verwendet werden. Hier gibt es verschiedene Jagd- und Sportschützenwaffen.

Eine Verallgemeinerung ist also kaum möglich, da es häufig um Details der einzelnen Waffenarten geht. Deshalb macht eine Einzelfallprüfung - besonders bei älteren Exemplaren - in jedem Fall Sinn.

Das kann so einfach sein wie das Senden eines Fotos per Mail an uns von TembakanX. Wir geben dir als zertifizierter Waffenhändler gerne eine erste Einschätzung zum Wert deiner Waffe. Nimm einfach telefonisch (+49 (0) 5109 2789956) oder über das Kontaktformular Kontakt zu uns auf!  

Darf ich die Waffen die vormals vielleicht einem geliebten Menschen gehörten als Andenken behalten?

Grundsätzlich ist das möglich. Der Gesetzgeber verschärft hier jedoch seit einiger Zeit die Bestimmungen. Die maßgeblichen Anforderungen hierzu sind Sicherungsmaßnahmen gegen missbräuchliche Verwendung und auch grundsätzliche Auflagen an die Aufbewahrung zu erfüllen. Außerdem musst du die waffenrechtliche Erlaubnis für den Besitz von Schusswaffen erlangen. Für Munition gibt es noch weitere gesetzliche Bestimmungen.

Die Erfüllung der Pflichten ist häufig mit hohe Kosten verbunden. Hierzu zählen vor allem die Anschaffung zugelassener Waffenschränke bzw. Tresore, sowie PTB-zertifizierte Sperrelemente.

Ist es möglich Schusswaffen zu verschenken?

Grundsätzlich ist auch das kein Problem. Es gilt hierbei nur zu beachten, dass der Empfänger der Waffe alle erforderlichen gesetzlichen Auflagen erfüllt, um eine Waffe besitzen zu dürfen. Das ist häufig nicht einfach zu sagen, da es verschiedene Waffentypen und Lizenzarten gibt. Ebenfalls muss eine Waffenbesitzkarte (gelbe oder grüne "WBK" nach WaffG § 13-14) vorlegen. Es macht aufgrund der Komplexität dessen Sinn, dass du dir fachliche Unterstützung suchst. Denn wenn es um das Thema Schusswaffen geht, kann es schnell passieren, dass du dich strafbar machst.

Wir als TembakanX unterstützen dich hierbei gerne. Nehme einfach telefonisch (+49 (0) 5109 2789956) oder über das Kontaktformular Kontakt zu uns auf!

Kann ich meine Waffe von einem Bekannten verkaufen lassen?

Den Verkauf von Schusswaffen von Anderen übernehmen zu lassen, ist durchaus möglich und für den Fall, dass du nicht selbst gut im Waffenrecht ausgebildet bist, sogar ratsam. Denn es gibt vielfältige Anforderungen an den Käufer einer Schusswaffe, für deren Einhaltung der Verkäufer rechtlich verpflichtet ist.

Selbiges gilt jedoch auch für den Verkäufer der Schusswaffe, welchen du beauftragst. Hier gilt es ebenso genau zu prüfen, ob alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Du umgehst die Risiken des Verkaufs in der Regel durch das Einschalten eines zertifizierten Waffenhändlers wie TembakanX. Falls du uns den Verkauf der Waffe überlässt, nehmen wir diese in unseren Bestand auf. Dadurch bist du sofort von allen waffenrechtlichen Anforderungen befreit.

Nimm dazu einfach telefonisch (+49 (0) 5109 2789956) oder über das Kontaktformular Kontakt zu uns auf!

Ich habe nach der Erbschaft einer Schusswaffe Post von einer Behörde bekommen. Was ist zu tun?

Kein Grund zur Sorge. Die zuständigen Waffenrechtsbehörden wenden sich in der Regel an den nächsten Angehörigen, wenn ein registrierter Waffenbesitzer verstorben ist. Ziel der Behörde ist es, den ordnungsgemäßen Verbleib der Waffe(n) zu klären. Für dich ist es wichtig, zeitnah auf die Nachrichten zu reagieren, um gesetzte Fristen auf keinen Fall zu versäumen.

Du hast dann mehrere Möglichkeiten. Hierzu zählen das Behalten der Waffen(n), unter Beachtung der umfangreichen gesetzlichen Vorschriften, oder der Verkauf der Waffe(n).

Wir von TembakanX helfen dir hier gerne (auch mit einer kostenlosen Erstberatung) weiter. Nimm einfach telefonisch (+49 (0) 5109 2789956) oder über das Kontaktformular Kontakt zu uns auf!  

Kann ich Schusswaffen einfach vernichten?

Das Vernichten von Waffen ist möglich. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass alle Bestandteile für Behörden nachweislich so stark verändert werden müssen, dass die Waffe mit „haushaltsüblichen Mitteln“ nicht wiederherstellbar ist. Klingt schwammig? Das ist es auch.

Hier ergibt es also ebenso Sinn, sich professionelle Hilfe zu suchen.

Wir von TembakanX helfen dir hier gerne (auch mit einer kostenlosen Erstberatung) weiter. Nimm einfach telefonisch (+49 (0) 5109 2789956) oder über das Kontaktformular Kontakt zu uns auf!  

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Dann nimm Kontakt zu uns auf – wir helfen dir gerne weiter!
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